Pferdeheilpraxis im Norden    Ganzheitlich, sanft & mobil

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Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

§ 1 Anwendbarkeit der AGB

  1. Die AGB regeln alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Tierheilpraktikerin/Tierheilpraxis Lisann Hessel-Matusek - im Folgenden als “THP” bezeichnet - und Tierhalter*in, Bevollmächtigte/r oder Verfügungsberechtigte/r über das Tier - im Folgenden als “Kunde” bezeichnet. Diese Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen und zwar auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden.

  2. Sämtliche Untersuchungen und Behandlungen erfolgen auf Basis eines Behandlungsvertrages (Patientenaufnahmebogen) zwischen der THP und dem Kunden. Der Behandlungs­vertrag ist ein Dienstvertrag gemäß § 611 Abs. 1 und § 612 Abs. 1 BGB. Dieser Behandlungsvertrag kommt zustande, wenn der Kunde das Angebot der THP in Form von Beratung, Diagnosestellung, Untersuchung und Therapie annimmt. Der Behandlungsvertrag gilt als rechtsverbindlich geschlossen und die AGB als akzeptiert, wenn Kunde und THP einen ersten Termin vereinbaren. Auch bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. Zustimmung gilt der Behandlungsvertrag als erteilt. Mit Zustandekommen eines Behandlungsvertrages treten die AGB in Kraft.

  3. Die THP ist berechtigt, einen Behandlungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen, insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden geht, die die THP aufgrund ihrer Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln kann oder darf oder die sie in Gewissenskonflikte bringen kann. In diesem Fall bleibt der Honoraranspruch der THP für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.

 

§ 2 Inhalt und Zweck des Behandlungsvertrages

  1. Tierheilpraktiker sind in der Ausübung ihres Berufes frei. Die THP behält sich vor, eine Behandlung abzulehnen oder abzubrechen, wenn der Kunde seine Sorgfaltspflicht missachtet, Behandlungsanweisungen negiert, durch mangelnde Mitarbeit die Therapie ver- oder behindert und dadurch ein Vertrauensverhältnis zwischen Therapeut und Tierhalter nicht (mehr) zu erwarten ist. Entsteht dem Tier durch Unterlassen der Mitwirkungspflicht seitens des Kunden ein Schaden oder kommt das Tier dadurch zu Tode, kann die THP dafür nicht haftbar gemacht werden.

  2. Die THP erbringt mit der Ausübung der Naturheilkunde zur Beratung, Diagnose und Therapie beim Tier ihre Dienste gegenüber dem Kunden und nicht erst mit einer Heilung des entsprechenden Tieres.

  3. Die THP berät den Kunden fachlich und wirtschaftlich über anwendbare Therapiemöglichkeiten und deren Vor- und Nachteile. Der Kunde hat das Recht, Therapiemöglichkeiten auszuwählen. Sollte er von diesem Recht kein Gebrauch machen, trifft die THP die Wahl über die geeignete Behandlung. Die THP behält sich je nach Schwere und Art der Erkrankung eine Überweisung an einen Tierarzt vor.

  4. Vielfach werden von THPn Methoden angewendet, die schulmedizinisch nicht anerkannt sind. Diese Methoden sind allgemein auch nicht kausal-funktional erklärbar. Ein subjektiv erwarteter Erfolg der Methoden darf und kann nicht garantiert und somit auch kein Heilversprechen gegeben werden.
    Da der Erfolg jeder Therapie maßgeblich von der Mitwirkung des Tierhalters/-betreuers abhängt, übernimmt die THP keinerlei Garantie für das Erreichen des jeweiligen Behandlungszieles. Soweit der Auftraggeber die Anwendung derartiger Methoden ablehnt und ausschließlich nach wissenschaftlich anerkannten Methoden der Schulmedizin beraten, diagnostiziert oder therapiert werden will, hat er dies gegenüber dem Tierheilpraktiker schriftlich zu erklären.

  5. Mitwirkung des Kunden: Die THP kann den Kunden nicht zu einer aktiven Mitwirkung verpflichten. Die THP ist jedoch berechtigt, die Behandlung abzubrechen, wenn der Kunde Beratungsinhalte negiert, erforderliche Auskünfte zur Anamnese und Diagnose unzutreffend und/oder lückenhaft erteilt, das erforderliche Vertrauensverhältnis nicht mehr gegeben ist oder wenn Therapiemaßnahmen vereitelt werden.

§ 3 Terminvereinbarung

  1. Terminabsprachen sind verbindlich. Termine gelten als vertraglich vereinbart, wenn sie schriftlich oder mündlich von der THP bestätigt wurden.

  2. Termine, die innerhalb von 24 Stunden vor dem vereinbarten Termin abgesagt werden, werden mit einer pauschalen Aufwandsentschädigung von 40 Euro in Rechnung gestellt.

  3. Die THP behält sich das Recht vor, Termine sowie Seminare und Vorträge (insbesondere bei ungenügender Beteiligung) auch kurzfristig wegen Erkrankung oder aus anderem wichtigen Grund abzusagen oder zu verschieben. Der Kunde wird darüber ausreichend früh in Kenntnis gesetzt. Bereits entrichtete Gebühren werden gutgeschrieben oder auf Wunsch zurückerstattet.

  4. Bei Haus- bzw. Stallbesuchen kann es aufgrund nicht vorhersehbarer Beeinträchtigungen im Straßenverkehr oder aufgrund der Wetterlage oder einer verlängerten Behandlungszeit beim vorherigen Kunden zu Verspätungen seitens der THP kommen. Hat der Kunde seine Telefonnummer oder seine Mobilfunknummer hinterlassen, wird er telefonisch/per Textnachricht unverzüglich über eine wesentliche Verzögerung informiert.

§ 4 Anamnese

  1. Vor Beginn der ersten Behandlung führt die THP eine umfassende Anamnese durch (Befragung des Tierhalters sowie Untersuchung des erkrankten Tieres). Für den Behandlungserfolg ist es essentiell, die Fragen vollständig und wahrheitsgemäß zu beantworten. Für Schäden am Tier, die aufgrund falscher Angaben entstehen, kann die THP nicht haftbar gemacht werden.

§ 5 Honorar

  1. Die THP hat für ihre Dienste Anspruch auf ein Honorar. Die Höhe der Vergütung richtet sich, sofern die Honorare nicht individuell zwischen THP und Kunde vereinbart wurden, nach dem aktuellen Gebührenverzeichnis der Pferdeheilpraxis im Norden. Dieses orientiert sich am Gebührenverzeichnis der Arbeitsgemeinschaft deutscher Tierheilpraktiker. Es erfolgt kein Ausweis der Umsatzsteuer aufgrund der Kleinunternehmerregelung gem. §19 USt.G.

  2. Bei Haus- bzw. Stallbesuchen werden Fahrtkosten berechnet. Berechnet wird die gesamte durch die THP gefahrene Strecke (Hin- und Rückfahrt). Die Höhe der Fahrtkosten beträgt 0,50 Euro pro Kilometer.

  3. Tritt der Kunde bei Ankunft der THP von dem Behandlungsvertrag zurück, werden ihm die entstandenen Aufwandskosten zuzüglich einer Bearbeitungspauschale in Höhe von 25,00 Euro in Rechnung gestellt. Ausgenommen von dieser Rechnung sind wichtige unverzüglich mitzuteilende und nachzuweisende Gründe in Form höherer Gewalt nach BGB.

§ 6 Zahlungsbedingungen

  1. Die Honorare sind vom Kunden für jeden Behandlungstag bar gegen Quittung zu bezahlen oder - falls dies vereinbart wurde - nach Rechnungsstellung auf das in der Rechnung angegebene Konto an die THP zu überweisen. Die Rechnung enthält den Namen, die Anschrift der THP sowie den Namen und die Anschrift des Kunden. Sie spezifiziert den Behandlungszeitraum und die zu bezahlenden Honorare, Dritt- und Nebenleistungen.
    Alle gestellten Rechnungen sind sofort nach Erhalt, jedoch spätestens nach 14 Tagen ohne Abzug fällig.

  2. Bei Behandlungsabbruch bleibt der Honoraranspruch der bisher erbrachten Leistungen erhalten.

  3. Vermittelt die THP Leistungen Dritter, die sie nicht fachlich überwacht (z.B. Laborleistungen analog M III-IV, N der GOÄ, ist die THP berechtigt, die von dem Dritten in Rechnung gestellten Beträge als eigene Honorarbestandteile geltend zu machen und mit dem Auftraggeber in der voraussichtlichen Höhe gemäß Absatz a) abzurechnen. Auf Wunsch des Kunden hat die THP diese Beträge in Quittungen und Rechnungen gesondert auszuweisen.

  4. Im Fall des Absatzes c) ist die THP von den Beschränkungen des § 181 BGB befreit und darf als Beauftragte des Kunden zwischen dem Dritten (z.B. Labor) und sich selbst Rechtsgeschäfte abschließen. Dies gilt auch dann, wenn § 181 BGB auch auf die Rechtsbeziehung zwischen THP und Dritten (z.B. bei Laborgemeinschaften) anzuwenden wäre; unabhängig von einem diesbezüglichen Befreiungstatbestand.

§ 7 Gesetzliche Vorschriften

Aufgrund gesetzlicher Vorschriften (AMG) ist die Abgabe apothekenpflichtiger Arzneimittel Tierheilpraktikern nicht gestattet. Die Direktverabreichung an Tiere durch die THP ist jedoch zulässig. Daraus folgt, dass die Honorare grundsätzlich die verwendeten Arzneimittel enthalten. Eine Herausrechnung oder Spezifizierung ist nicht möglich.
Die Abgabe von Arzneimitteln durch Apotheken an den Kunden für verordnete oder empfohlene Arzneimittel stellt ein nicht durch diese AGB erfasstes Direktgeschäft dar. Das gleiche gilt für frei verkäufliche Arzneimittel, Nahrungsergänzungsmittel und andere Hilfsmittel, die vom THP empfohlen oder verordnet und vom Kunden in separaten Einkaufseinrichtungen bezogen werden. Diese Direktgeschäfte haben auf die Honorar- und Rechnungsgestaltung des THP keinen Einfluss.
Die Abgabe von freiverkäuflichen Arzneimitteln, Nahrungsergänzungsmitteln und anderen Hilfsmitteln ist dem THP oder mit ihm wirtschaftlich verbundenen Unternehmen gestattet.

§ 8 Haftung Tierhalter/Verfügungsberechtigter

Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an Personen und Praxisausrüstung durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.

§ 9 Datenschutz

  1. Die THP beachtet die gesetzlichen Bestimmungen zum Datenschutz.

  2. Die THP erhebt, verarbeitet oder nutzt personenbezogene Daten des Kunden und Daten des Tieres ausschließlich im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen.

  3. Der Inhalt von Beratungsgesprächen, Behandlungen und Krankenakten unterliegt der Schweigepflicht. Die THP behandelt die Kundendaten vertraulich und erteilt bezüglich der Diagnose, der Beratungen und der Therapie sowie deren Begleitumstände und den persönlichen Verhältnissen des Kunden Auskünfte nur mit ausdrücklicher schriftlicher Zustimmung des Kunden. Auf die Schriftform kann verzichtet werden, wenn die Auskunft im Interesse des Kunden erfolgt und anzunehmen ist, dass der Kunde zustimmen wird.

  4. Absatz a) ist nicht anzuwenden, wenn die THP aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe der Daten verpflichtet ist - beispielsweise Melde- und Anzeigepflicht bei bestimmten Diagnosen - oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung auskunftspflichtig ist. Dies gilt auch bei Auskünften an Personensorgeberechtigte, nicht aber für Auskünfte an Ehegatten, Verwandte oder Familienangehörige.
  5. Die THP führt Aufzeichnungen über ihre Leistungen (Handakte). Dem Kunden steht eine Einsicht in diese Handakte nicht zu; er kann auch keine Herausgabe dieser Handakte verlangen. Absatz b) bleibt unberührt.

  6. Sofern der Kunde eine Behandlungs- oder Krankenakte verlangt, erstellt diese die THP kosten- und honorarpflichtig aus der Handakte. Soweit sich in der Handakte Originale befinden, werden diese in der Behandlungsakte in Kopie beigefügt. Die Kopien erhalten einen Vermerk, dass sich die Originale in der Handakte befinden.

 

§ 10 Meinungsverschiedenheiten

Bei Meinungsverschiedenheiten aus dem Behandlungsvertrag und den AGB sollten diese gütlich beigelegt werden. Hierzu empfiehlt es sich, Gegenvorstellungen, abweichende Meinungen oder Beschwerden schriftlich dem jeweils anderen Vertragsschließenden vorzulegen.

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand

Bei allen sich aus den Geschäftsbeziehungen zwischen der THP und den Kunden ergebenden Streitigkeiten ist der Gerichtsstand Hamburg. Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde.

§ 12 Schlussbestimmung

Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig oder nichtig sein oder werden oder sollten die AGB unvollständig sein, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungsvertrages insgesamt nicht berührt oder in Frage gestellt. Die unwirksame Bestimmung gilt durch eine solche Bestimmung ersetzt, die dem Sinn und Zweck der wirksamen Bestimmung in rechtswirksamer Weise wirtschaftlich am nächsten kommt. Gleiches gilt für etwaige Vertragslücken.

 

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Mitglied im Verband deutscher Tierheilpraktiker e.V.

Kontakt

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Lisann Hessel-Matusek

Herzog-Bruno-Weg 9
22459 Hamburg

Telefon 0152 26979387
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